Beratungskosten
Liebe Freundinnen und Freunde!
Der wesentliche Teil unseres Dienstes besteht darin, in die Gemeinden zu fahren, zu evangelisieren und Gemeinden zu entwickeln. Dafür erbitten wir eine kleine Aufwandsentschädigung. Die deckt bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten, aber sie ist ein Beitrag zur Finanzierung der WeG-Arbeit. Die Hauptlast tragen nach wie vor die Kirche und unsere Spenderinnen und Spender!
Die Richtwerte für die Aufwandsentschädigungen der Gemeinden haben wir zuletzt vor sechs Jahren geändert. Ab September 2019 gelten nun neue – auch der von Kirchenseite angebotenen Gemeindeberatung, angepasste – Richtwerte.
Richtwerte für Aufwandsentschädigungen |
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Vortrag/Abend/Seminar |
Workshop (halbtags) |
Tagesseminar |
Wochenendseminar (Fr-Sa) |
Predigt |
€ 150 |
€ 250 |
€ 400 |
€ 500 |
Fahrtspesen |
Gemeindeberatung als systemischer Prozess (G01) mit Kostenbeteiligung
Kostenbeteiligung je 1/3 Gemeinde, je 1/3 Superintendentur und je 1/3 Kirche
Berater: Rektor Fritz Neubacher, Systemischer Gemeindeberater Christian Kohl
Kostenersätze-Werte lt. Werkvertrag (OKR + Gemeinde + Superintendentur):
1 Einheit (90‘): € 165,- / 1 Halbtag: € 600,- / 1 Beratungstag: € 1.200,- + Fahrtspesen